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1. Abschluss des
Vertrages
Bei einer Anfrage ermitteln wir beim Vermieter/Eigentümer ob die
Ferienunterkunft für den angefragten Zeitraum frei ist. Auf Wunsch
reservieren wir die Ferienunterkunft für 2 Tag - bis zur Ihrer
Entscheidung. Bei Buchung
erhält der Mieter eine bereits von der Ferienhausvermittlung Kröger
für den Eigentümer, odere vom Eigentümer/Vermieter unterzeichnete
Buchungsbestätigung in doppelter Ausführung zur Gegenzeichnung
und Rücksendung.
2. Leistungsart
Bei den, von der Ferienhausvermittlun Kröger angebotenen Leistungen
handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen
zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei.
Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers:
Eigentümer, Vermieter oder Verwalter nachfolgend Eigentümer
genannt - abgeschlossen. Der Vertrag gilt für den angemeldeten
Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
3. Bezahlung
Mit Abschluss des Mietvertrages wird eine Anzahlung fällig, die
im Vorraus zu Leisten ist. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt das
Ferienobjekt als endgültig reserviert. Nach Eingang der Anzahlung
erhalten Sie von uns, oder dem Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung
sowie die Wegbeschreibung. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher
bezeichnet zu zahlen. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung gilt
als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten
und von dem säumigen Mieter die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr
zu verlangen.
4. Haftung
Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des doppelten Belegungspreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch die Ferienhausvermittlung Kröger herbeigeführt wurde.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes
zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer
Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle
sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich
dem Eigentümer gemeldet werden. Der Mieter hat alle während
seiner Aufenthaltsdauer verursachten Schäden dem Eigentümer
zu melden.
6. Umbuchung oder Rücktritt
Eine Rücktrittserklärung kann der Mieter gegenüber der
Ferienhausvermittlung Kröger oder gegenüber dem Eigentümer
abgeben werden.
Bei Rücktritt erhebt der Eigentümer in der Regel eine Rücktrittsgebühr.
Diese kann bis zu 80% des Mietpreies betragen und ist abhängig
von der erneuten vermietbarkeit der Ferienunterkunft. Wir empfehlen
daher den Anschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei einem Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen
wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Die Rücktrittsgebühren entfallen, wenn das Ferienobjekt zur
gleichen Zeit zum gleichen Preis weitervermittelt werden kann.
6. Vermitllungsgebühren
Unabhängig von der Mietzeit und erheben wir eine Vermittlungsgebühr
in Höhe von 10 Euro.
Für Kurzbuchungen (weniger als 6 Tage)erhöht sich ide Vermittlungsgebühr
auf 20 Euro. |